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Alternativ zur Online-Spende können Sie uns gerne auch über den klassischen Weg spenden. Verwenden Sie dabei bitte nachfolgende Kontodaten:
IBAN: DE88 6602 0500 0202 0202 02
BIC: BFSWDE33KRL
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Infos für Spender
Fragen und Antworten
Die Projekte von Caritas international sind jeweils einem unserer Arbeitsfelder zugeordnet:
- Katastrophenhilfe und -vorsorge (Verwendungszweck: Katastrophenhilfe- und vorsorge)
- Konflikte und Krisen (Verwendungszweck: Opfer von Krisen und Konflikten)
- Rechte für Kinder (Verwendungszweck: Stärkung der Rechte von Kindern)
- Gesundheit, Pflege, Sucht (Verwendungszweck: Projekte für alte und kranke Menschen)
- Flucht und Migration (Verwendungszweck: Flüchtlings- und Migrantenhilfe)
- Teilhabe bei Behinderung (Verwendungszweck: Projekte für Menschen mit Behinderung)
Ihre Spende fließt folglich in das Arbeitsfeld, dem das von Ihnen ausgewählte Projekt zugeordnet ist. Das entsprechende Arbeitsfeld erkennen Sie an der Auszeichnung oberhalb des Projekttitels oder anhand des Verwendungszwecks im Spendenformular:
Auszeichnung des Arbeitsfelds in Projektseiten
Verwendungszweck im Spendenformular
Über die Arbeitsfelder stellen wir also sicher, dass alle zugehörigen Projekte - insbesondere das von Ihnen ausgewählte - finanziert werden können und gleichzeitig verringern wir die Verwaltungskosten:
- Caritas international finanziert jährlich rund 1.000 Projekte in fünf Kontinenten. Dem stehen pro Jahr etwa 125.000 Einzelspenden gegenüber. Eine direkte Zweckbindung der Spenden zu einzelnen Projekten (anstatt zu Arbeitsfeldern) würde den Verwaltungsaufwand erheblich erhöhen.
- Auf unserer Homepage haben wir eine Auswahl an Projekten vorgestellt, die wir regelmäßig aktualisieren. Eine direkte Zuordnung der Spenden zu den Projekten würde daher dazu führen, dass Projekte, die nicht auf der Homepage vorgestellt werden, keine Spenden erhalten können. Eine Zuordnung zu den Arbeitsfeldern hingegen stellt sicher, dass alle Projekte gleichermaßen finanziert werden können, auch solche, die auf unserer Homepage nicht explizit vorgestellt werden. Und wenn Ihr Projekt nur wenige direkte Spenden bekommt, kann es auf diese Weise trotzdem finanziert werden!
- Alle Projekte, die Sie auf unserer Homepage finden, wurden von Caritas international bereits inhaltlich geprüft und die Hilfe unseren Partnern vor Ort bereits zugesichert. Um dieses Versprechen einhalten zu können, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen.
Dies ist bei Projekten der Fall, die von Caritas international als besonders dringlich oder förderungswürdig einstuft und deshalb in der Spenderkommunikation (z.B. in unseren Mailings) speziell beworben werden. Durch regelmäßige Kontrollen wird gewährleistet, dass es hier zu keiner Überfinanzierung kommt. Denn wir sind an den Spenderwillen gebunden und dürfen zweckgebundene Spenden nur mit dem Einverständnis des Spenders für die Finanzierung anderer Projekte einsetzen.
Wenn Sie Ihre Spende nicht fest einem unserer Arbeitsfelder zuordnen möchten, sondern einfach nur sicher gehen wollen, dass es den bedürftigsten Menschen weltweit zugutekommt, dann spenden Sie für den Bereich „Chancen für Chancenlose“ (Verwendungszweck: Projekte für die Schwächsten weltweit).
Nein, denn Sachspenden verursachen große Verwaltungs- und Transportkosten. Für die Soforthilfe in Krisengebieten und nach Katastrophen kaufen wir die Hilfsgüter vor Ort oder in Anrainerländern. Damit sparen wir unnötige Kosten für Logistik und Transport. Zudem unterstützen wir durch den Kauf in der betroffenen Region die lokale Wirtschaft. [Weitere Infos zu diesem Thema...]
Caritas international arbeitet zusammen mit mehr als 160 nationalen Caritas-Organisationen und ihren einheimischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ziel ist es, wirksame Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Deshalb wird die Hilfe von den Menschen in den betroffenen Regionen selbst organisiert. Wir vermitteln keine freiwilligen Helferinnen und Helfer ins Ausland. Ausgebildete Spezialisten entsenden wir nur auf ausdrücklichen Wunsch unserer Partnerorganisationen für zeitlich begrenzte Beratungseinsätze.
Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) bestätigt dem Deutschen Caritasverband e.V. mit seinem Gütesiegel die korrekte Planung, Durchführung, Abrechnung und Kontrolle der Projektarbeit und der Hilfsleistungen.
Caritas international hilft mit langfristiger Perspektive. Durch Sofort- und Langzeithilfen leisten wir wirksame Hilfe zur Selbsthilfe. In der Katastrophenhilfe und sozialen Facharbeit arbeiten wir mit den Caritasorganisationen vor Ort zusammen. So sorgen wir dafür, dass unsere Hilfe bei den Bedürftigsten ankommt. Deshalb fördern wir die Aus- und Weiterbildung von Caritas-Mitarbeitern und helfen beim Auf- und Ausbau von Caritas-Zentren in den ärmsten Regionen der Welt.
[Weitere Informationen zu unseren Grundsätzen und Leitlinien finden Sie hier...]
Caritas international hilft unabhängig von Religion und Nationalität und arbeitet mit 160 nationalen Caritas- Organisationen weltweit zusammen.
[Detaillierte Informationen zu den einzelnen Projekten...]
Wenn Sie "Not- und Katastrophenhilfe" als Spendenziel angeben, ermöglichen Sie uns, den Opfern von kriegerischen Auseinandersetzungen und Naturkatastrophen schnell und unbürokratisch zu helfen: mit Trinkwasser, Lebensmitteln, Medikamenten und behelfsmäßigen Unterkünften. Weiterhin finanzieren wir mit diesen Spenden Hilfsmaßnahmen für die Opfer von Überschwemmungen, Wirbelstürmen, Kriegen und sonstigen Katastrophen, die nicht im Rampenlicht der Öffentlichkeit stehen.
Caritas international hat mit 7,9 Prozent (Rechnungsjahr 2015) sehr niedrige Verwaltungskosten. Von jedem gespendeten Euro fließen 92,1 Cent direkt in unsere Hilfe. Die übrigen 7,9 Cent benötigen wir für die Planung und Steuerung der Hilfsprojekte. Damit Ihre Spende verantwortungsvoll und sachgerecht eingesetzt wird, ist ein gewisses Maß an Verwaltung und Kontrolle unerlässlich.
Wir legen größten Wert auf die Transparenz für Spender. In unserem Jahresbericht finden Sie die genaue Aufschlüsselung der Einnahmen und Verwendung der Mittel.
Transparenz ist uns wichtig!
Mit diesen Fragen und Antworten möchten wir aufzeigen, wie Ihre Spenden in unsere Hilfsprojekte fließen. Für ausführlichere Infos über die Mittelverwendung bei Caritas international empfehlen wir einen Blick in unseren Jahresbericht, der jedes Jahr im Sommer erscheint. Eine Zahl, auf die wir besonders stolz sind: Im Jahr 2015 lagen unsere Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Verwaltung bei insgesamt 7,9 Prozent der Projektausgaben. Ein Anteil, der auch vom DZI als „niedrig“ eingestuft wird. Wir arbeiten stetig daran, unsere Verwaltung und Spendenwerbung so effektiv zu gestalten, dass Ihre Spenden die Bedürftigsten tatsächlich und möglichst ungeschmälert erreichen. Mit dem DZI-Spendensiegel, das der Deutsche Caritasverband auch im Jahr 2015 wieder erhielt, bescheinigt das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) Caritas international eine korrekte Planung, Durchführung, Abrechnung und Kontrolle der Projektarbeit und der Hilfsmaßnahmen.
Informationen zum neuen Spendenrecht
Das Gesetz hat den Bundesrat passiert und tritt rückwirkend zum 1.1.2007 in Kraft. Das Spendenrecht wird zukünftig großzügiger geregelt und Ihr Engagement stärker als bisher vom Staat "belohnt". Die größten Verbesserungen betreffen das Stiftungsrecht. Immer mehr Menschen haben das Bedürfnis etwas Bleibendes zu hinterlassen und gründen eine Stiftung unter dem Dach einer Gemeinschaftsstiftung oder eine selbstständige Stiftung.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Die Bestimmungen treten rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft.
- Spenden
Spenden und Mitgliedsbeiträge können bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Die Unterscheidung der Abzugsfähigkeit zwischen Mildtätigkeit und Gemeinnützigkeit wird aufgehoben. Nicht abziehbar sind Mitgliedsbeiträge beim Sport, bei kulturellen Freizeitaktivitäten, Heimatpflege sowie Freizeitzwecke wie zum Beispiel Förderung der Tierzucht, Förderung der Pflanzenzucht sowie Förderung des traditionellen Brauchtums.
Zukünftig reicht für Spenden bis zu 200 Euro der Bankbeleg als Nachweis. Eine Zuwendungsbestätigung "Spendenquittung" für die Steuer ist erst bei Beträgen über 200 Euro notwendig. Dies entlastet die Hilfswerke von Verwaltungstätigkeiten.
Bei Unternehmen können alternativ vier Promille der Summe aus Umsatz sowie Löhne und Gehälter als Sonderausgaben abgezogen werden.
Sofern eine Spende in einem Jahr den Höchstbetrag übersteigt oder die Zuwendung nicht berücksichtigt werden kann, ist die Spende zeitlich unbegrenzt vortragsfähig und kann in einer nachfolgenden Steuerveranlagung berücksichtigt werden.
- Ehrenamt
Auch das ehrenamtliche Engagement findet vermehrt gesetzgeberische Unterstützung. So wurde die so genannte Übungsleiterpauschale für Übungsleiter, Erzieher oder Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten auf jährlich 2.100 Euro angehoben.
Eine steuerfreie Aufwandspauschale wird eingeführt für alle nebenberufliche Tätigen im gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Bereich in Höhe von 500 Euro, wenn die Aufwendung nicht schon nach § 3 Nr. 12 oder § 3 Nr. 26 EStG begünstigt wird. Der Freibetrag gilt voraussichtlich pro Person und Jahr nur einmal, auch wenn mehrere ehrenamtlichen Tätigkeiten ausgeübt werden. Klärungsbedürftig ist noch, ob und ab welchem Zeitpunkt die steuerfreie Aufwandspauschale auch sozialversicherungsfrei ist.
- Stiftungsrecht
Die größten Verbesserungen betreffen das Stiftungsrecht. Der Gesetzgeber hat hier die Freibeträge verdreifacht. Mit dem neuen Recht können zum Beispiel Zustifungen in den Kapitalstock einer Stiftung im Zehnjahreszeitraum mit bis zu 1 Mio. Euro steuerlich abgesetzt werden. Zusätzlich können jährlich 20 % der Einkünfte geltend gemacht werden. Die alte Großspender-Regel, nach der Einzelzuweisungen über 20.450 Euro für mildtätige, kulturelle oder wissenschaftliche Zwecke über dem Freibetrag liegen konnten, wird zukünftig wegfallen. Auf Antrag des Steuerpflichtigen kann das alte Recht letztmalig im Jahr 2007 angewendet werden.
Beispiel:
Ein verheiratetes Ehepaar ohne Kinder besitzt ein Eigenheim. Jeder von beiden hat ein Bruttojahres-einkommen von 60.000 Euro sowie eigene Ersparnisse. Beide haben von ihren Eltern ein Haus sowie etwas Geldvermögen vererbt bekommen. Das Ehepaar entschließt sich, eine unselbstständige Stiftung unter dem Dach der Caritas-Stiftung mit dem Zweck der Kinderhilfe von Caritas international in Entwicklungsländern zu gründen. Somit ergeben sich die folgenden Abzugsmöglichkeiten im Zehnjahreszeitraum:
Beratung
Möchten Sie wissen, was die Regelungen individuell für Sie bedeuten, dann kontaktieren Sie bitte einen Steuerberater. Denn diese Informationen ersetzen nicht die individuelle Rechtsberatung.
Gerne steht Ihnen
Frau Birgit Winterhalter, Referent Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 0761/200-319 für ein Beratungsgespräch zum Thema Stiftungen zur Verfügung.